Änderung im Gaststättenrecht - Wichtige Information für Vereine!
Neues Gaststättengesetz bringt Änderungen für Vereinsveranstaltungen
Mit dem Wegfall der Gestattung nach § 12 GastG sind auch Änderungen für Vereinsveranstaltungen eingetreten:
Die Gestattung (Schankerlaubnis) wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Somit ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im Rahmen von Vereinsveranstaltungen der Gemeinde künftig mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nur noch anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt nur dann, wenn alkoholische Getränke angeboten werden. Die Gemeinde erstellt somit KEINE Gestattung mehr, muss aber die Anzeige der Vereine an das Landratsamt (Ordnungsamt) weiterleiten.
Der Vordruck zur Anzeige einer Veranstaltung steht unter Downloads (rechte Seite) zur Verfügung.
Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an senden.
Ein „besonderer Anlass“ liegt nur bei kurzfristigen, nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen vor.
Zusammenfassend bedeutet dies: Wer vorübergehend bei einem Fest Alkohol ausschenkt, muss dies künftig bei der Gemeindeverwaltung mit dem entsprechenden Antragsformular mindestens 2 Wochen vorher anzeigen. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung und auch keine Erlaubnis.
Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Vereine bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Auch ohne formelle Gestattung bleibt der Verein als Veranstalter vollumfänglich verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Bei Ihren Veranstaltungen sind insbesondere folgende Punkte sicherzustellen:
Lebensmittel- und Hygienerecht
Baurecht/Brandschutz
Jugendschutz
Lärmschutz & örtliche Polizeiverordnungen
Alkoholabgabeverbote & Sperrzeitenregelungen
Bitte beachten Sie, dass eine fehlende, verspätete oder unvollständige Anzeige als Ordnungswidrigkeit geahndet oder sogar ganz untersagt werden kann.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 07175 923700 oder per Mail unter zur Verfügung.
Das Online-Formular zum Ausfüllen für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes / einer gastgewerblichen Tätigkeit aus besonderem Anlass sowie alle weiteren wichtigen Dokumente und Informationen finden Sie auf der rechten Seite unter den "Downloads".
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