Sitzungsbericht Gemeinderatssitzung 24.11.2025
Sitzungsbericht zur Gemeinderatssitzung am 24. November 2025
TOP 1 – Bekanntgaben & Sonstiges
Telefonanschluss in der Gemeindehalle
BM König gibt bekannt, dass der Telefonanschluss in der Gemeindehalle nicht mehr den technischen Standards entspricht. Die Telekom hat mitgeteilt, dass der Anschluss in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt werden kann. Sie hat ein Angebot unterbreitet mit einer Bandbreite von 16.000 Mbit/s. Dies wurde von der Verwaltung geprüft und es wurde festgestellt, dass die Bandbreite lediglich max. 2.000 Mbit/s beträgt. Die Verwaltung schlägt vor, den Anschluss zu kündigen und auch keinen neuen zu beauftragen. Da Glasfaser bereits im Ort verlegt ist, könnte die Gemeindehalle auch daran angeschlossen werden. Allerdings belaufen sich die Mindestkosten für diesen Anschluss auf ca. 65 €. Dies kann jederzeit aktiviert werden. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Investitionspaket des Bundes für Investitionen
BM König gibt bekannt, dass die Gemeinde Obergröningen aus dem Investitionspaket des Bundes 285.000 € für Investitionen erhält. Diese Summe ist innerhalb der nächsten 12 Jahre abrufbar. Die Förderung wird nicht mit anderen Fördersummen verrechnet. Genauere Vorgaben, wie z.B. welche Höhe ist abrufbar pro Monat, ist noch nicht bekannt.
TOP 2 – Beratung und Beschluss Betriebsplan / Bewirtschaftungsplan 2026 der Forsteinrichtung Obergröningen
Revierförster Herr Weingart erläutert durch einen Überblick des Jahr 2025 die Faktoren, die den Betriebsplan 2026 beeinflussen. Der Holzeinschlag war folgendermaßen:
335 fm (Eichelgehren, Eulenhalde, Oberer Wald)
167,5 % des Hiebsatzes (planmäßige Nutzung waren 200fm)
108 fm planmäßig Holzeinschlag
185 fm Käferholz
42 fm Sturmholz
Herr Weingart erläutert die Spenden-Aktion der Sparda-Bank. Hier wurde durch den federführenden Einsatz von Herrn Jörg Vetter in diesem Jahr kleinere Gemeinden bei den jährlichen Baumspenden berücksichtigt. Somit wurden der Gemeinde Obergröningen für die Aufforstung des Distrikts Eichelgehren auf ca. 0,6 ha 2.100 Baum-Setzlinge gespendet. Darunter auch die etwas unübliche Elsbeere. Bei der Auswahl wurde auf einen gesunden Mix geachtet. Die Elsbeere z.B. ist ein alter heimischer Laubbaum, der sehr gut mit den steigenden Temperaturen aufgrund des Klimawandels zurechtkommt.
Der Ausblick auf 2026:
Bisher hohe Winterfeuchte, der Borkenkäferbefall wird sich im Sommer zeigen. Der Holzpreis ist erfreulicherweise wieder gestiegen. Durch den hohen Holzpreis sind die Preise stabil, die Säger sind nicht „ausgebucht“. Der geplante Hiebsatz liegt bei 220 fm.
Bezieht man die Aufwendungen für Nachpflanzungen und Bestandspflege in die Gewinnermittlung mit ein, so wird ein geplantes Plus von 5.293 Euro erwirtschaftet. Der geplante Hieb ist jedoch vom kommenden Holzpreis abhängig.
Auf die Frage, wie der Wald den heißen Sommer überstanden hat, erklärt Herr Weingart, dass der Wald insgesamt ausgeglichen ist. Der alte Baumbestand ist anfälliger für die Witterungseinflüsse. Deshalb wird auf Naturverjüngung geachtet, damit der Wald zukünftig für das Klima besser angepasst ist.
Ohne weitere Wortmeldung folgt der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag und stimmt dem vorgelegten Betriebsplan / Bewirtschaftungsplan 2026 einstimmig mit 8-Ja-Stimmen zu.
TOP 3 – Bericht zur Fortschreibung Regionalplan 2035
Herr Harald Wahl vom Ing. Büro Wahl erläutert dem Gremium die Fortschreibung des Regionalplans für die nächsten 10 Jahre. Die Aufstellung des Regionalplans hat über mehrere Jahre angedauert, wurde jetzt vorgelegt und ist ab sofort gültig. Der Regionalplan ist in 2 Kategorien aufgeteilt. Einerseits die Ziele, die verbindlich sind und von denen nur nach sehr aufwändigem Zielabweichungsverfahren evtl. abgewichen werden kann.
Auf der anderen Seite die Grundsätze, die für Abweichungen offen sind, z.B. bei Erstellung Flächennutzungsplans, Bebauungsplan. Hier muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden, die Vorgaben sind jedoch nicht so aufwendig wie beim Zielabweichungsverfahren.
Herr Wahl erklärt die neue Übersichtskarte, die verschieden markierten Gebiete und deren Bedeutung, wie z.B. die Vorbehaltsflächen von Land- und Forstwirtschaft. Die alten geplanten Baugebiete sind somit nun nicht mehr im Grundsatzgebiet. Alle neuen Flächennutzungspläne müssen sich an diesen veröffentlichten Regionalplan halten. Dieser gilt ab sofort für mindestens die nächsten 10 Jahre verbindlich.
Auf eine Zwischenfrage, ob denn nun auf diesen landwirtschaftlichen Vorbehaltsflächen keine Bauten mehr erstellt werden dürfen, erklärt Herr Wahl, dass Landwirte immer noch privilegiert sind und damit Geräteschuppen etc. auch weiterhin möglich sind.
Eine weitere Frage, ob denn die Gemeinden bei der Erstellung des Plans kein Mitsprache- oder Einspruchsrecht hatten, erwidert Herr Wahl, dass die Gemeinden zwar gehört wurden, die Einwendungen der Verwaltung jedoch nicht berücksichtigt wurden.
Herr Wahl erläutert, dass nur die weiß markierten Flächen noch für eine Bebauung in Betracht gezogen werden können. Durch Intervenieren der Gemeinden wurde hier die Ausformung angepasst, dies bedeutet, dass direkt am Ortsrand ein schmaler Streifen für Bauplätze ohne Zielabweichungsverfahren ausgewiesen werden könnte.
GR Wolter möchte noch wissen, wie der Regionalplan die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde vorsieht. Hier entgegnet der Vorsitzende, dass momentan keine Flächen ausgewiesen sind und dies bei den Beteiligungen kein Thema war. Stand heute gibt es keine Planungen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Neufassung der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen“ mit der Gemeinde Eschach
Die seit 01.04.2005 bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Eschach und Obergröningen über Personal- und sächlicher Verwaltungsmittel wurde umfassend überprüft. Anlass waren unter anderem die Umstellung auf die doppische Buchführung sowie anstehende steuerliche Änderungen, insbesondere die ab 01.01.2027 voraussichtlich verbindliche Anwendung des § 2b UStG.
Eschach erbringt bislang Verwaltungs-, Bauhof- und Reinigungsleistungen für Obergröningen und stellt dafür Personal, Räume, Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung. Die bisherigen Regelungen sind veraltet und genügen den künftigen steuerlichen und organisatorischen Anforderungen nicht mehr.
Die Leistungen wurden im Hinblick auf mögliche Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG bewertet:
Bauhofleistungen:
Private Anbieter sind von einer vollständigen Übernahme der Arbeiten eines kommunalen Bauhofs ausgeschlossen; dies führt zu keiner Wettbewerbsverzerrung und damit sind diese Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.Reinigungsleistungen:
Leistungen sind auch von privaten Anbietern möglich. Da die Gemeinde Obergröningen bisher Zahlungen für Reinigungsleistungen weit unter der Bemessungsgrenze i.H.v. 17.500 € zu leisten hatte, wird auch hier in Zukunft keine Umsatzsteuer anfallen.Verwaltungsleistungen:
Grundsätzlich steuerpflichtig, da die Leistungen auch privat erbringbar und die Umsatzgrenze regelmäßig überschritten wird. Eine organisatorische Trennung der Arbeitsverträge ist nicht möglich. Hier wird in Zukunft Umsatzsteuer anfallen.
Zur rechtssicheren Ausgestaltung und besseren Abgrenzung ist eine Aufteilung der bestehenden Vereinbarung in drei eigenständige öffentlich-rechtliche Vereinbarungen notwendig:
Verwaltung:
Die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung, die in § 1 Absatz 5 definiert ist, wird von der Gemeinde Obergröningen an die Gemeinde Eschach übertragen
Die Gemeinde Eschach „schuldet“ die fristgerechte Aufgabenerledigung.
Die „Art und Weise“ (Organisation, Koordination, Auswahl des Personals…) der Aufgabenerledigung bleibt aber alleinige Sache der Gemeinde Eschach
Der Kostenausgleich der Personalkosten erfolgt wie bisher über die tatsächlichen Personalkosten, die anhand der Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres auf die Gemeinde Eschach und Obergröningen verteilt werden
Der Kostenausgleich der Sachkosten erfolgt über die pauschalierten Sätze für Raumkosten, Ausstattung und sächlicher Verwaltungsmittel gemäß der VwV-Kostenfestlegung (siehe Anlage), die anhand der Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres auf die Gemeinde Eschach und Obergröningen verteilt werden.
Bauhof:
Die Verantwortung für die komplette Aufgabenerfüllung eines Bauhofs wird von der Gemeinde Obergröningen an die Gemeinde Eschach übertragen
Die Gemeinde Eschach „schuldet“ die fristgerechte Aufgabenerledigung.
Die „Art und Weise“ (Organisation, Koordination, Auswahl des Personals und der Geräte und Maschinen) der Aufgabenerledigung bleibt aber alleinige Sache der Gemeinde Eschach
Die Bauhofmitarbeiter führen weiterhin Stundenaufschriebe. Dies ist unerlässlich, da die Kosten den entsprechenden Produkten (Kindergarten, Gemeindehalle, Gemeindestraßen, Abwasserbeseitigung etc.) zuzuordnen sind. Die Abrechnung der Personalkosten mit der Gemeinde Obergröningen erfolgt dann wie bisher über die angefallenen Arbeitsstunden für die Gemeinde Obergröningen multipliziert mit dem ermittelten Stundensatz.
Die Kostenersätze für den Einsatz von Maschinen, Geräte und Verbrauchsmaterial soll wie bisher erfolgen, allerdings mit erhöhten Sätzen. Für die Fahrzeuge nur mit Kilometeranzeige soll nach Kilometern abgerechnet werden, für die Fahrzeuge, die einen Stundenzähler haben, nach Betriebsstunden.
Reinigung:
Die Verantwortung für die Erfüllung der Reinigungsaufgaben wird von der Gemeinde Obergröningen an die Gemeinde Eschach übertragen
Die Gemeinde Eschach „schuldet“ die fristgerechte Aufgabenerledigung.
Die „Art und Weise“ (Organisation, Koordination, Auswahl des Personals) der Aufgabenerledigung bleibt aber alleinige Sache der Gemeinde Eschach
Die Reinigungskräfte führen weiterhin Stundenaufschriebe. Dies ist unerlässlich, da die Kosten den entsprechenden Produkten (Kindergarten, Gemeindehalle, Rathaus etc.) zuzuordnen sind. Die Abrechnung der Personalkosten mit der Gemeinde Obergröningen erfolgt dann wie bisher über die angefallenen Arbeitsstunden für die Gemeinde Obergröningen multipliziert mit dem ermittelten Stundensatz.
Fazit
Die bisherige Vereinbarung wurde intensiv geprüft und das Ergebnis zeigt, dass die bisherige einheitliche Vereinbarung in drei eigenständige, thematisch getrennte öffentlich-rechtliche Vereinbarungen überführt werden muss, um künftig rechtssicher und transparent handeln zu können.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit der Kündigung der Vereinbarung, allerdings müsste der Gemeinde Obergröningen im Falle einer Kündigung der Vereinbarung/en durch die Gemeinde Eschach Zeit eingeräumt werden, damit die Gemeinde Obergröningen selbst die Aufgaben wahrnehmen kann (Räumlichkeiten und Personal finden, Ausstattung beschaffen…).
Es gibt weiterhin einen gemeinsamen Beirat, der bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung einzuberufen ist.
Sollte der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen, können die Neufassungen noch im laufenden Jahr beschlossen und ab dem 01.01.2026 in Kraft treten.
Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Gemeinderat daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gestellung von Personal und sächlicher Verwaltungsmittel zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung der Verwaltungsaufgaben zum 01.01.2026 zu
2. Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der gemeindlichen Bauhofaufgaben zum 01.01.2026 zu
3. Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der gemeindlichen Reinigungsaufgaben zum 01.01.2026 zu
TOP 5 – Beratung und Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Obergröningen
a) am Abmangel des Schulzentrums Leinzell
BM König erläutert nochmals ausführlich die Problematik und das bisherige Vorgehen / Beratungen zu diesem Thema. In den vergangenen Wochen wurde auf Verbandsebene intensiv versucht eine gemeinsame Lösung für beide Vorhaben – Abmangelbeteiligung am Schulzentrum Leinzell und Investitionszuschuss zur Sanierung des Freibads Schechingen – zu finden.
Zunächst sollten beide Projekte strikt voneinander getrennt behandelt werden. Nun wurde in vielen gemeinsamen Gesprächen jedoch ein Konsensvorschlag erarbeitet.
Bei dem Schulwesen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Die Verbandsgemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, hier den Abmangel mitzutragen. Aber hier geht es um Schüler, die in Leinzell zur Schule gehen und die dann auf umliegende Schulen verteilt werden müssen – vorausgesetzt sie werden auch problemlos aufgenommen. Somit wurde folgende Vereinbarung vorgeschlagen:
Die Abmangelbeteiligung der Gemeinden beläuft sich auf 400 € pro Jahr für jeden Schüler aus den Verbandsgemeinden. Für Obergröningen bedeutet dies eine jährliche Belastung von 2.400 € / Jahr bei derzeit 6 Schülern für zunächst 5 Jahren.
GR Unfried fragt nach, was die anderen Gemeinden, die nicht zum Verband gehören und auch Schüler nach Leinzell schicken, bezahlen? Hier erklärt BM König, dass diese Gemeinden nicht verpflichtet sind, einen Abmangel mitzutragen und diese somit keine Notwendigkeit sehen, sich zu beteiligen. Allerdings besteht eine Vereinbarung aus dem Jahr 1963, in dem sich auch diese umliegenden Gemeinden bereit erklärt haben, sich an einem evtl. Abmangel zu beteiligen. In der Zwischenzeit wurde das Schulzentrum allerdings an den GVV übergeben, dann wieder mit der Realschule zurück in die Verwaltung der Gemeinde Leinzell geholt. Somit ist nicht klar, ob diese alte Vereinbarung noch gilt; in diesem Fall müsste der Weg über eine Klage beschritten werden.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, sich künftig mit 400 Euro je Schüler und Jahr am Abmangel des Schulzentrums Leinzell zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass alle sechs Verbandsgemeinden diesem Modell zustimmen. Die Zahlung des Abmangels wird zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt eine gemeinsame Überprüfung durch die Verbandsgemeinden.
b) an den Investitionskosten am Freibad in Schechingen
Der gesamte Sachverhalt wird nochmals vom Vorsitzenden erläutert.
Der Investitionszuschuss der Verbandsgemeinden soll mit 20 € / Einwohner auf die nächsten 5 Jahre verteilt an Schechingen gezahlt werden. Vorschlag für die Gemeinde Obergröningen:
2026: 10 € pro Einwohner = 4.500 €
2027: 2,50 € pro Einwohner = 1.125 €
2028: 2,50 € pro Einwohner = 1.125 €
2029: 2,50 € pro Einwohner = 1.125 €
2030: 2,50 € pro Einwohner = 1.125 €
Gesamtkosten in 5 Jahren: 9.000 €
GR Haber wirft ein, dass die Gemeinde Schechingen viele Spenden eingenommen hat und auch zahlreiche freiwillige Helfer gewonnen hat. Dies bejaht der Vorsitzende, gibt aber zu bedenken, dass diese Helfer erst mal ihre ehrenamtliche Tätigkeit ableisten müssen. Da wird es mit Sicherheit auch „Ausfälle“ geben.
GR Novotny fragt, was passiert, wenn das Freibad nun doch nicht gebaut/saniert wird? Was ist dann in fünf Jahren? Bekommt die Gemeinde dann die 9.000 € wieder zurück? BM König erklärt, dass der Betrag NUR als Investitionszuschuss für das Freibad genutzt werden kann, und die Zahlung erst nach Beginn der Bauarbeiten beginnt. Der Zuschuss kann auch nicht erhöht werden.
GRin Förstner meint, dass das Geld woanders besser aufgehoben wäre. Die wenigen Schüler könnten doch auch woanders hingehen.
GR Schuh fragt nach, ob denn der Vertrag auch gekündigt werden kann? Was ist in 5 Jahren? Muss die Gemeinde unendlich investieren, weil vielleicht dann wieder etwas saniert werden muss? Der Vorsitzende erklärt, dass der Vertrag nach 5 Jahren auf jeden Fall gekündigt werden kann.
Der Gemeinderat fasst daraufhin folgende Beschlüsse
1. Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen:
Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss zu den Investitionskosten am Freibad Schechingen zu, wenn sich alle 6 Verbandsgemeinden mit 20 € je Einwohner verteilt auf 5 Jahre ebenfalls beteiligen.
2. Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgt der Gemeinderat NICHT dem Beschlussvorschlag und beschließt die Zahlung des Zuschusses wie folgt:
2026 – 2030: 4€ je Einwohner
Dies entspricht einer Summe von 1.800 € / Jahr
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Zuschuss der Gemeinde Eschach orientiert sich am Eigenanteil der Gemeinde Schechingen aus der Präsentation vom 29.09.2025 mit 1,71 Mio. Euro. Diese 1,71 Mio. Euro dienten als Berechnungsgrundlage für die Unterstützung in Höhe von 20 €/Einwohner verteilt auf die Jahre 2026-2030 (1,71 Mio. ≙ 100%). Sollte sich dieser Betrag verringern, dann verringert sich der Zuschussantrag prozentual. Der maßgebliche Eigenanteil der Gemeinde Schechingen wird bei der Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Freibades offengelegt. Eine Erhöhung der Berechnungsgrundlage wird nicht berücksichtigt.
TOP 6 – Wasserversorgung 2026
a) Kalkulation der Verbrauchsgebühren Wasserversorgung
Kämmerer Herr Schühle erläutert den Anwesenden die vorläufigen Betriebsergebnisse der Jahre 2019-2024 sowie die Gebührenkalkulation für die Jahre 2026-2028.
Die Übersicht zeigt, dass der Abmangel seit 2019 stark gestiegen ist.
Erklärung: Entgegen der Kalkulation ist der Wasserverbrauch seit 2019 stetig gesunken. Die Ausgaben sind allerdings stetig gestiegen. Die Mehrausgaben wirken sich durch die geringe Einwohnerzahl sehr stark aus.
Der Abmangel wird sich in den nächsten 3 Jahren noch verstärken. Eine Anpassung der Gebühren ist unumgänglich. Problem: Das Landratsamt genehmigt unter Umständen keinen Ausgleichsstockantrag mehr, sofern der Abmangel nicht an die Bürger weitergegeben wird.
Die Gebührenerhöhung auf 3,60 € ist unumgänglich. Eine direkte Erhöhung auf 5,10 € - die eigentlich notwendig wäre zu Deckelung des Abmangels – wurde bereits in einer Vorberatung als unzumutbar für die Bürger festgelegt.
Herr Schühle beantwortet die aufkommenden Fragen zu der Kalkulation und schrittweise Erhöhung. Er erklärt, dass bei einer Gebührensenkung dies wieder an die Bürger zurückgegeben wird. Der Vorsitzende gibt an, dass die Gebührenerhöhung für eine durchschnittliche Familie noch erträglich sei, für die Großverbraucher – wie z.B. Landwirte – diese Erhöhung unter Umständen eine existenzielle Bedrohung sein kann.
Nach einer längeren Diskussion über die verschiedenen Möglichkeiten der Gebührenerhöhung werden vom Vorsitzenden folgende Beschlussvorschläge vorgelesen:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Verbrauchsgebühr für Wasser wird ab dem 01.01.2026 auf 3,60 € pro m³ festgesetzt. Dieser Beschlussvorschlag wird vom Gremium mit 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Verbrauchsgebühr für Wasser wird ab dem 01.01.2026 auf 5,10 € pro m³ festgesetzt. Dieser Beschlussvorschlag wird vom Gremium mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
3. Der Gemeinderat beschließt die Verbrauchsgebühr für Wasser wird ab dem 01.01.2026 auf 3,60 € pro m³ und ab 01.01.2027 auf 5,10 € festgesetzt. Das Gremium folgt diesem Beschlussvorschlag und beschließt diese Gebührenerhöhung mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
4. Das Gremium beschließt weiterhin mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen: Die Abmangelabdeckung aus den Vorjahren beginnt erst ab dem 01.01.2027.
TOP 6 – Wasserversorgung 2026
b) Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser (Wasserabgabesatzung) der Gemeinde Obergröningen
Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser (Wasserabgabesatzung) der Gemeinde Obergröningen ist diesem Protokoll beigefügt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der vorgelegten Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt. Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft
TOP 7 – Einwohnerfragestunde
Ein Bürger möchte gerne den aktuellen Sachstand zum Thema „altes Rathaus“ wissen. Der Vorsitzende erklärt, dass das Gebäude auf Portalen eingestellt wurde. Es wurde bisher noch kein Käufer gefunden.
Des Weiteren bittet er im Amtsblatt auf den kommenden Winterdienst in der Gemeinde hinzuweisen, dass die Straßen nicht geräumt werden, sollte der Winterdienst durch parkende Autos nicht durchkommen. Der Vorsitzende wird dies weitergeben.
TOP 8 – Anfragen aus dem Gemeinderat
GR Wolter fragt nach, was mit dem Gebäude Pfarrgasse 4 in Obergröningen passiert? BM König erklärt, dass das Gebäude nicht saniert werden kann und dass es auf einen Abriss hinauslaufen wird. Der Zustand wurde unabhängig von verschiedenen Handwerkern begutachtet. Das Gebäude war ursprünglich für die Unterbringung von Flüchtlingen gedacht. Hier muss nun eine andere Lösung gefunden werden, allerdings hat sich die Lage über die Flüchtlingssituation momentan entspannt.
GRin Förstner fragt an, ob eine Begehung des Friedhofes eingeplant werden kann.
Sie macht weiterhin zum Buswartehäuschen folgenden Vorschlag:
Immer wieder werden dort Bücher und auch Spielzeug zum Tausch hinterlegt. Könnte der Bauhof hier ein Regal einbauen, damit die Sachen nicht auf dem Boden liegen? Der Vorsitzende erwidert, dass dies möglich ist. Er wird dies an den Bauhof weiterleiten um ein eventuell vorhandenes Regal dort einzubauen. Er gibt allerdings zu bedenken, dass hier auch kontrolliert werden muss, um illegale Müllablagerungen z.B. zu vermeiden.
Der Vorsitzende fragt nach, ob der Stuhl für die Landesgartenschau in Ellwangen schon Gestalt annimmt. Dies wird bejaht.
GR Schuh fragt nach, ob für den Gully in der Schechinger Straße schon ein Angebot eingeholt wurde? Dies bejaht BM König.
In diesem Zusammenhang gibt GR Haber an, dass im Buchhof lediglich nur ein einziger Schacht auf das Straßenniveau angehoben wurde. Die restlichen nicht bearbeitet wurden. Der Vorsitzende wird dies bei der kommenden Verkehrsschau nochmals ansprechen.
GR Wolter möchte wissen, wann die Straßenverkehrsschau stattfindet und wer hier alles teilnimmt? BM König gibt an, dass GR Sohns teilnehmen wird.
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