Bericht über die Gemeinderatsitzung am 12.11.2024 der Gemeinde Obergröningen
TOP 1 – Bekanntgaben und Sonstiges
Bauarbeiten Feuerwehrhaus
BM informiert, dass die Bauarbeiten für den An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses durch die Firma Kolb begonnen haben. Er bedankt sich bei allen Feuerwehrmitgliedern, die dafür viel Vorarbeit geleistet haben.
Begegnungsnachmittag
Der geplante Begegnungsnachmittag 2025 wird aufgrund der am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl auf Sonntag, 13. April 2025 verschoben. Das Vorbereitungsgespräch des Orga-Teams findet jedoch wie bereits angekündigt am 12. Dezember 2024 voraussichtlich im Schulungsraum der Feuerwehr im Feuerwehrhaus oder – falls die Umbauarbeiten dies noch nicht zulassen – im Vereinsraum der Gemeindehalle statt. Die Gemeindeverwaltung richtet den Begegnungsnachmittag aus, BM König hofft auf rege Unterstützung durch den Gemeinderat im Bereich Planung, Programm, Auf- und Abbau, Bedienung.
Notausgangsbeleuchtung in der Gemeindehalle
Die Notausgangsbeleuchtung in der Gemeindehalle wird über Batterien gespeist und funktioniert nicht mehr in vollem Umfang. Da die Halle momentan sehr gut gebucht ist, müssen die Notausgänge geprüft und die Beleuchtung erneuert werden. Die Verwaltung hat Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot über 3.909,03 Euro wurde von der Firma Kiefer Energie- und Gebäudetechnik in Murrhardt abgegeben. Es beinhaltet die komplette Lieferung, Montage und Wartung für die nächsten 5 Jahre.
Standort Grünmüllcontainer
Der Grünmüllcontainer der GOA in der Brühlstraße wird vorzeitig abgeholt, letzter Öffnungstag war Freitag, 08.11.2024. Die Gemeinde soll nun einen neuen Standort angeben, da der alte Standort auf zwischenzeitlich privatem Gelände ist und dieser nicht weiter genutzt werden kann. Der neue Containerplatz muss ein befestigter Platz sein, den die GOA problemlos anfahren kann. Auch die Bürger, die anliefern, müssen problemlos parken können. Deshalb sollte sich der Standort direkt an der Straße befinden. BM König schlägt vor, im neuen Jahr einen Aufruf zu starten. Ebenfalls bittet er das Gremium sich bei der Bürgerschaft umzuhören oder Vorschläge zu sammeln.
Breitband
In der Tagespresse wurde kommuniziert, dass die Gemeinde Obergröningen eine Fördersumme von über 1,3 Mio Euro erhalten hat. BM König stellt klar, dass die Gemeinde keine erneute Fördersumme erhalten hat. Die 1,3 Mio Euro resultieren aus der Breitbandmaßnahme „weiße Flecken“ die nun abgerechnet wurde und die Mittel zur Auszahlung anstehen.
Lückenschlussprogramm Breitband Förderantrag
Im Zuge der Breitbandverlegung wurden einzelne Stationen und Gebäude aufgrund der weiten Anschluss-Strecke nicht berücksichtigt. Jetzt wurde ein Bundesprogramm neu aufgelegt, worüber einzelne Anschlüsse mit einer 90-%-Förderung gefördert werden können, wie z.B. das Pumpwerk (alte Kläranlage). Hier wurde bereits der Förderantrag bewilligt.
GR Haber wirft ein, dass der Anschluss des Gehöfts „Reute“ hierfür auch prädestiniert wäre und fragt nach, ob ein Antrag für dieses Programm möglich wäre. Der Vorsitzende wird dies umgehend prüfen und Rückmeldung geben.
An- und Umbau Feuerwehrhaus
Die Feuerwehr Obergröningen wird als Musterprojekt von der Firma Telenot eine Rauchwarnanlage erhalten. Lediglich die notwendigen Kabel müssen angeschafft und verlegt werden. Durch diese Rauchwarnanlage sind die zuvor auferlegten Auflagen der Baugenehmigung hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes aufgehoben worden. Möglich gemacht hat dies Herr Senger, der gute Kontakte zur Firma Telenot hat. BM König bedankt sich hier herzlichst bei Herrn Senger für diesen Einsatz.
BM König erklärt sich für den nächsten Punkt befangen und tritt vom Tisch zurück. Er übergibt das Wort an Gemeinderat Schulz als stellvertretender Bürgermeister.
TOP 2 – Bekanntgabe des Ergebnisses über die Zulassung von Bewerbern zur Bürgermeisterwahl am 01. Dezember 2024 in Obergröningen
GR Schulz gibt bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss eine Bewerbung zur Bürgermeisterwahl erhalten hat, diese geprüft und zugelassen hat. Alle notwendigen Unterlagen wurden eingereicht. Somit wird Herr Jochen König als Bewerber zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Er spricht BM König seinen Dank für die erneute Bewerbung um das Amt aus.
BM König tritt wieder an den Tisch und führt die Sitzung fort.
TOP 3 – Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES)
Der Vorsitzende erläutert, dass die Auszahlung der Einsatzgelder und zusätzlichen Entschädigungen, die an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Obergröningen gezahlt werden, künftig immer am 31.01. des Folgejahres ausgezahlt werden.
Ohne weitere Wortmeldungen oder Einwände folgt das Gremium dem Beschlussvorschlag und beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt der Satzungsänderung der Entschädigungssatzung bzgl. des festen Auszahlungstermins für Einsatzgelder und Entschädigungen zu.
TOP 4 – Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Der Kämmerer, Herr Schühle vom GVV, erläutert dem Gremium, dass die letzte Anpassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2019 erfolgte. Durch gestiegene Kosten im Bereich der Hundestationen, Beutel, Entsorgung und die damit verbundenen gestiegenen Personalkosten machen eine Erhöhung der Hundesteuer unvermeidbar. Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden – außer Göggingen - haben sich darauf geeinigt, die Hundesteuer einheitlich für den Ersthund auf 120,00 Euro zu erhöhen. Somit ergibt sich folgendes:
Ersthund bisher 96,00 € neu 120,00 €
Jeder weitere Hund bisher 192,00 € neu 240,00 €
Kampfhund bisher 768,00 € neu 960,00 €
Zwingersteuer bisher 288,00 € neu 360,00 €
Bei aktuell 31 gemeldeten Hunden würden sich die Einnahmen um 1.032 € erhöhen.
Der Gemeinderat folgt dem Beschlussvorschlag und beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Hundesteuer zu und beschließt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Obergröningen vom 12.11.2024 mit Wirkung ab 01.01.2025.
TOP 5 – Kalkulation des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B der Gemeinde Obergröningen
Der Kämmerer, Herr Schühle vom GVV, erläutert kurz das Grundlegende der Grundsteuerreform. Das 3-stufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wurde auch bisher schon angewendet:
Schritt: Bewertungsverfahren durch das Finanzamt und Erlass des Grundsteuerwertbescheids.
Schritt: Berechnung des Messbetrags durch das Finanzamt und Erlass des Messbescheids.
Schritt: Berechnung der Grundsteuer durch Multiplikation des Messbetrags und des von der Gemeinde beschlossenen Hebesatzes und Erstellung des Grundsteuerbescheids an den Steuerpflichtigen
Das Finanzministerium hat für die Gemeinde einen Hebesatzkorridor von 309 v.H – 341 v. H. ausgewiesen jedoch ohne gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinde. Das Ziel ist die Aufkommensneutralität des Hebesatzes. Die Kalkulation des Hebesatzes liegt allerdings in diesem vom Finanzministerium errechneten Korridors. Obergröningen ist stark von den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich abhängig. Sollten hier Verschlechterungen eintreten, muss die Gemeinde versuchen, dies entweder durch Ausgabekürzungen oder Einnahmeerhöhungen auszugleichen. Die Prognosen zeigen eine Verschlechterung für die Jahre 2024 und 2025 auf. Die Umlagen wurden bereits erhöht. Dies kann durch die Erhöhung der Grundsteuer zumindest größtenteils gedeckt werden. Die beschlossenen Hebesätze könnten dann im Jahr darauf auch wieder nach unten angepasst werden.
BM König bedankt sich für die Ausführen und erläutert nochmals die Notwendigkeit der Erhöhung des Hebesatzes im Hinblick auf den Haushalt.
GR Novotny möchte gerne wissen, ob der Hebesatz jedes Jahr neu bestimmt werden kann. Herr Schühle erläutert, dass dies bei Bedarf jährlich möglich ist.
Ohne weitere Wortmeldung beschließt der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:
Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B zu.
TOP 6 – Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Obergröningen (Hebesatzung)
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer liegt als Anlage bei.
GR Schulz möchte wissen, zu welchem Zeitpunkt neu darüber beraten werden kann. Herr Schühle gibt an, dass dies Ende 2025 wieder möglich ist.
Ohne weitere Wortmeldung beschließt der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Obergröningen (Hebesatzung) zu.
TOP 7 – Fortschreibung gemeinsamer Qualifizierter Mietspiegel für die Städte Schwäbisch Gmünd, Lorch und Heubach und den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe für den Zeitraum 2024 – 2026 gemäß den §§ 558 c ff BGB
Der Gemeinderat hat 2022 den gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel für die Jahre 2022 – 2024 beschlossen. Nach zwei Jahren sieht der Gesetzgeber nun eine Fortschreibung vor. Diese Fortschreibung umfasst wie bereits bei der Neuerstellung im Jahr 2022 die o.g. Städte und Gemeinden. Die Datenerhebung in den Städten und Gemeinden erfolgte in der Zeit von März – Juni 2024. Die Rücklaufstatistik der versandten Unterlagen betrug 43 %. Danach erfolgte die Auswertung.
Für Obergröningen ergaben sich viele Minuspunkte, diese sind der ländlichen Struktur mit wenig Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Ärzte etc. geschuldet. Die Kosten für die Erstellung des Mietspiegels wurden auf die teilnehmenden Gemeinden über die Einwohneranzahl aufgeteilt. Für Obergröningen beträgt der Anteil 147,60 € von ca. 20.000 € Gesamtkosten. Über die Homepage der Gemeinde www.obergroeningen.de kann der Link zum Berechnungsportal aufgerufen werden.
Das Gremium fasst jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Fortschreibung zum gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel zu. Gemäß § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Fortschreibung nach zwei Jahren vorzunehmen, um die richtige Ausweisung von aktuellen, ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel sicherzustellen.
Die Fortschreibung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels wird am 01.12.2024 in Kraft treten.
TOP 8 - Einwohnerfragestunde
Es wurde keine Fragen gestellt.
TOP 9 – Anfragen aus dem Gemeinderat
Schulzentrum Leinzell
GR Haber fragt nach, wie weit die Kostenverteilung beim Thema Schulzentrum Leinzell vorangekommen ist. Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Bürgermeister der Verbandsgemeinden bereits nochmals getroffen haben. BM Schäffler aus Leinzell hat die Kosten im Detail aufgezeigt wie z.B. die Grundstücksverhältnisse, die Kredite, Abschreibungen etc. Letztendlich kam es noch zu keinem Ergebnis. Die Kämmerer prüfen hier nochmals die Zahlen und kalkulieren die Kosten neu. Der Mammutanteil der Kosten würde Leinzell mit 50 % übernehmen. Die restlichen 50 % würden dann auf die Verbandsgemeinden aufgeteilt.
GR Schulz möchte wissen, wieviele Schüler aus Obergröningen davon betroffen sind? Herr Schühle erklärt, dass es sich um 6 Schüler handelt.
Altes Rathaus
GR Wolter fragt nach, wie es mit dem alten Rathaus weitergehe. Ob hier schon ein weiterer Schritt gemacht wurde in Richtung Abriss. Der Vorsitzende erklärt, dass er bei Frau Hägele nachgefragt hat, ob deren Tochter evtl. ein Exposee erstellen könnte. Dies ist leider nicht möglich. Er stelle die Frage an das Gremium, ob jemand sich bereit erklären würde, dies zu übernehmen oder über Rückfragen an die Bürger sich jemand aus der Bürgerschaft finden ließ. Ein „professionelles“ Exposee ist zu teuer.
Neuer Mietspiegel ab 2024
GR Haber möchte wissen, wie es bei den angegebenen freien Mietwohnungen zu der genannten Anzahl von 12 Wohnungen kommt? Der Vorsitzende gibt an, dass hier auch alle leerstehenden Privatwohnungen – sei es als Dachgeschoss oder auch Einliegerwohnungen – erfasst worden sind. Ob diese Wohnungen vermietet werden oder nicht ist für die statistische Erhebung unrelevant.